01.01.2016
Allgemeine
Bedingungen für Vermietungen von Zelten
1.
Eigentumsvorbehalt / Geltungsbereich
1.1
Die
Mietobjekte bleiben Eigentum von Jöly’s Vermietung GmbH und können weder
veräussert, belehnt noch verpfändet werden.
1.2
Die
Mietbedingungen gelten für alle unsere Vermietleistungen. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen-
sind von uns schriftlich zu bestätigen,
andernfalls gelten sie als nicht vereinbart.
1.3
Diese
Mietbedingungen sind für die Montage und ähnliche Dienstleistungen entsprechend
anwendbar
2.
Angebot / Vertragsabschluss Annullation
des Vertrages
2.1
Unsere
Angebote sind freibleibend. Darin enthaltene sowie in beigefügten Unterlagen
enthaltene Angaben
Über Masse, Gewichte, Belastbarkeit und
andere Produkteigenschaften werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in
der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
2.2
Der
Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, auf jeden Fall jedoch mit der
Übernahme des
Mietgegenstandes durch den Mieter
zustande.
2.3
Eine
Vertragsannullation/Rücktritt durch den Mieter wird wie folgt verrechnet:
bis 3 Monate vor Auslieferung keine Verrechnung
bis 2 Monate vor Auslieferung Verrechnung von 50% der bestätigten
Grundmiete
weniger als 4 Wochen Verrechnung von 70% der bestätigten
Grundmiete
Kurzfristige
Absage Verrechnung
von 100% der bestätigten Grundmiete
3. Preis / Zahlung
3.1 Unsere
Preise sind nicht Mehrwertsteuerpflichtig
3.2 Zahlung
erfolgt zum Voraus oder nach vereinbarung
3.3
Wesentliche
Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters,
Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Mieters berechtigen uns, vereinbarte Zahlungsziele auch für künftige
Leistungen zu widerrufen oder vom Vertrag kurzfristig ( innert 3 Tagen) vom
Vertrag zurückzutreten und das Mietobjekt, unter Verrechnung der entstandenen
Kosten zu demontieren und abzuholen.
4.
Montage / Transporte / Bewilligungen /
Versicherungen
4.1
Die
Montagen und Transporte werden gemäss Preisliste resp. Auftragsbestätigung
gesondert in Rechnung gestellt.
4.2
Bewilligungen
für den Aufbau resp. die Benutzung des Mietobjektes sind durch den Mieter
einzuholen.
4.3
Der
Mieter gewährleistet die Zufahrt zum Stellplatz resp. Zur Abladestelle des
Mietobjektes.
4.4
Die
Haftung für das Mietobjekt geht mit dem Transport an den Mieter über,
unabhängig davon, ob der Mieter das Mietobjekt selber transportieren lässt oder
der Transport durch Jöly’s Vermietung ausgeführt wird.
4.5
Der
Mieter ist für Schäden aus Einbruch, Diebstahl ,Vandalenakte, Haftpflicht etc.
selber zuständig, dass der entsprechende Versicherungsschutz vorhanden ist.
4.6
Eine
Verankerung unserer Zelte mit Ankereisen ist Bedingung für die Sicherheit.
Sofern dies aus bautechnischen Gründen nicht möglich ist, werden mit
Wassertanks oder Betonblöcken die Zelte gesichert.
Jöly’s Vermietung GmbHbehält sich vor, bei
antreffen anderer Bodenbeschaffenheit als Vorbesprochen, gegen Verrechnung des
Aufwandes entsprechende Massnahmen vor Ort auf dem Stellplatz zu treffen bzw.
zu ändern, damit eine volle Sicherheit aus unserer Seite zugesichert werden
kann.
5. Mieterhaftung
5.1
Der
Mieter haftet für alle Veränderungen am Mietobjekt, die ohne unsere Zustimmung
unzulässig sind, Beschädigungen und Zerstörung des Mietgegenstandes fallen zu
Lasten des Mieters
5.2
Bei
Verunreinigung des Material oder bei defekt zurückgegebenem Material werden für
Reinigung resp.die Reparatur Fr. 85.—pro Stunde Arbeitszeit sowie Material in
Rechnung gestellt. Bei Totalschaden wird der Neupreis des Mietobjektes in
Rechnung gestellt. Der Entscheid wird durch Jöly’s Vermietung gefällt.
6.
Besondere Pflichten des Mieters
6.1
Unbeschadet
seiner sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hat der Mieter
-
für
die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen.
-
Bei
aufkommendem Sturm das Zelt rundum zu schließen.
-
Auch
in sonstigen Fällen höherer Gewalt, alle zumutbaren Sicherheitsmassnahmen zu
ergreifen.
-
Uns
unverzüglich zu informieren, falls ein Dritter Rechte am Mietgegenstand geltend
macht.
7.
Schlussbestimmungen
7.1
Mit
der Erteilung des Auftrages resp. mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung oder
Abholung des Mietmaterials, anerkennt der Mieter diese allgemeinen Bedingungen
für die Vermietung.