AGB`s - festzelt-licht-ton

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AGB`s

Firma
                       
01.01.2016
Allgemeine Bedingungen für Vermietungen von Zelten
1.          Eigentumsvorbehalt / Geltungsbereich
1.1        Die Mietobjekte bleiben Eigentum von Jöly’s Vermietung GmbH und können weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden.
1.2        Die Mietbedingungen gelten für alle unsere Vermietleistungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen-
sind von uns schriftlich zu bestätigen, andernfalls gelten sie als nicht vereinbart.
1.3        Diese Mietbedingungen sind für die Montage und ähnliche Dienstleistungen entsprechend anwendbar
2.          Angebot / Vertragsabschluss Annullation des Vertrages
2.1        Unsere Angebote sind freibleibend. Darin enthaltene sowie in beigefügten Unterlagen enthaltene Angaben
Über Masse, Gewichte, Belastbarkeit und andere Produkteigenschaften werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
2.2        Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, auf jeden Fall jedoch mit der Übernahme des
Mietgegenstandes durch den Mieter zustande.
2.3        Eine Vertragsannullation/Rücktritt durch den Mieter wird wie folgt verrechnet:
bis 3 Monate vor Auslieferung                                      keine Verrechnung
bis 2 Monate vor Auslieferung                                    Verrechnung von 50% der bestätigten Grundmiete
           weniger als 4 Wochen                                                Verrechnung von 70% der bestätigten Grundmiete
           Kurzfristige Absage                                                     Verrechnung von 100% der bestätigten Grundmiete             
3.          Preis / Zahlung
3.1        Unsere Preise sind nicht Mehrwertsteuerpflichtig
3.2        Zahlung erfolgt zum Voraus oder nach vereinbarung
3.3        Wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters, Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters berechtigen uns, vereinbarte Zahlungsziele auch für künftige Leistungen zu widerrufen oder vom Vertrag                    kurzfristig ( innert 3 Tagen) vom Vertrag zurückzutreten und das                      Mietobjekt, unter Verrechnung der entstandenen Kosten zu demontieren und abzuholen.
4.     Montage / Transporte / Bewilligungen / Versicherungen
4.1        Die Montagen und Transporte werden gemäss Preisliste resp. Auftragsbestätigung gesondert in Rechnung gestellt.
4.2        Bewilligungen für den Aufbau resp. die Benutzung des Mietobjektes sind durch den Mieter einzuholen.
4.3        Der Mieter gewährleistet die Zufahrt zum Stellplatz resp. Zur Abladestelle des Mietobjektes.
4.4        Die Haftung für das Mietobjekt geht mit dem Transport an den Mieter über, unabhängig davon, ob der Mieter das Mietobjekt selber transportieren lässt oder der Transport durch Jöly’s Vermietung ausgeführt wird.
4.5        Der Mieter ist für Schäden aus Einbruch, Diebstahl ,Vandalenakte, Haftpflicht etc. selber zuständig, dass der entsprechende Versicherungsschutz vorhanden ist.
4.6        Eine Verankerung unserer Zelte mit Ankereisen ist Bedingung für die Sicherheit. Sofern dies aus bautechnischen Gründen nicht möglich ist, werden mit Wassertanks oder Betonblöcken die Zelte gesichert.
            Jöly’s Vermietung GmbHbehält sich vor, bei antreffen anderer Bodenbeschaffenheit als Vorbesprochen, gegen Verrechnung des Aufwandes entsprechende Massnahmen vor Ort auf dem Stellplatz zu treffen bzw. zu ändern, damit eine volle Sicherheit aus unserer Seite zugesichert                werden kann.
5.          Mieterhaftung
5.1        Der Mieter haftet für alle Veränderungen am Mietobjekt, die ohne unsere Zustimmung unzulässig sind, Beschädigungen und Zerstörung des Mietgegenstandes fallen zu Lasten des Mieters
5.2        Bei Verunreinigung des Material oder bei defekt zurückgegebenem Material werden für Reinigung resp.die Reparatur Fr. 85.—pro Stunde Arbeitszeit sowie Material in Rechnung gestellt. Bei Totalschaden wird der Neupreis des Mietobjektes in Rechnung gestellt. Der Entscheid wird               durch Jöly’s Vermietung gefällt.
6.     Besondere Pflichten des Mieters
6.1        Unbeschadet seiner sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hat der Mieter
-                 für die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen.
-                 Bei aufkommendem Sturm das Zelt rundum zu schließen.
-                 Auch in sonstigen Fällen höherer Gewalt, alle zumutbaren Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.
-                 Uns unverzüglich zu informieren, falls ein Dritter Rechte am Mietgegenstand geltend macht.
7.     Schlussbestimmungen
7.1        Mit der Erteilung des Auftrages resp. mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung oder Abholung des Mietmaterials, anerkennt der Mieter diese allgemeinen Bedingungen für die Vermietung.
                                                                                                                         
 
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